TVöD Kündigungsfrist

TVöD Kündigungsfrist 2026

Die Kündigungsfrist im TVöD ist in § 34 TVöD geregelt und richtet sich vor allem nach der Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber. In der Probezeit gilt eine kürzere Frist. Diese tariflichen Fristen gelten für beide Seiten – also auch dann, wenn du selbst kündigst.

Wichtig vorweg: Entscheidend ist immer, wann deine schriftliche Kündigung dem Arbeitgeber zugeht – nicht, wann du sie „ankündigst" oder „einreichst".

Kündigungsfristen im TVöD nach § 34 (Überblick)

Nach der Probezeit hängt die Frist von der Beschäftigungszeit ab. Ab „mehr als einem Jahr" endet das Arbeitsverhältnis jeweils zum Schluss eines Kalendervierteljahres (31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12.):

BeschäftigungszeitKündigungsfristWirksam zum
Probezeit (erste 6 Monate)2 WochenMonatsschluss
bis zu 1 Jahr1 MonatMonatsende
mehr als 1 Jahr6 WochenQuartalsende
mindestens 5 Jahre3 MonateQuartalsende
mindestens 8 Jahre4 MonateQuartalsende
mindestens 10 Jahre5 MonateQuartalsende
mindestens 12 Jahre6 MonateQuartalsende

Quelle: § 34 Abs. 1 TVöD. Die Beschäftigungszeit umfasst die Zeit beim selben Arbeitgeber (§ 34 Abs. 3 TVöD). Angaben ohne Gewähr.

„Zum Quartalsende" – bis wann muss die Kündigung zugehen?

Bei den längeren Fristen endet das Arbeitsverhältnis nur zu einem Quartalsende, und die Frist muss bis zu diesem Stichtag vollständig abgelaufen sein. Ein Beispiel bei 4 Monaten Frist (Beschäftigungszeit mind. 8 Jahre):

Gibt es eine zusätzliche Frist „vor" der Kündigungsfrist?

Nein. Eine allgemeine Regel, nach der die Kündigung „zwei Wochen vorher" eingehen müsste, gibt es außerhalb der Probezeit nicht. Die 2-Wochen-Frist aus § 34 Abs. 1 Satz 1 TVöD betrifft ausschließlich die Probezeit. Danach zählt allein der rechtzeitige Zugang der Kündigung bis zum letzten Tag der Frist.

Damit der Zugang im Streitfall nachweisbar ist:

Kündigungsfrist in der Probezeit

In der Probezeit – in der Regel den ersten sechs Monaten – beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss (§ 34 Abs. 1 Satz 1 TVöD). Danach gilt automatisch die längere, nach Beschäftigungszeit gestaffelte Frist aus der Tabelle oben.

Schneller raus: der Aufhebungsvertrag

Wenn es schnell gehen muss – etwa wegen eines schon unterschriftsreifen neuen Arbeitsvertrags – ist ein Aufhebungsvertrag oft der sauberste Weg. Sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig, lässt sich ein beliebiges Austrittsdatum vereinbaren; die tariflichen Kündigungsfristen spielen dann keine Rolle.

Wichtige Seiten zur TVöD Kündigungsfrist

Hinweis: Diese Seite dient als verständliche Orientierung und ersetzt keine tarifliche oder arbeitsrechtliche Beratung.
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