TVöD Kündigungsfrist 2026
Die Kündigungsfrist im TVöD ist in § 34 TVöD geregelt und richtet sich vor allem nach der Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber. In der Probezeit gilt eine kürzere Frist. Diese tariflichen Fristen gelten für beide Seiten – also auch dann, wenn du selbst kündigst.
Wichtig vorweg: Entscheidend ist immer, wann deine schriftliche Kündigung dem Arbeitgeber zugeht – nicht, wann du sie „ankündigst" oder „einreichst".
Kündigungsfristen im TVöD nach § 34 (Überblick)
Nach der Probezeit hängt die Frist von der Beschäftigungszeit ab. Ab „mehr als einem Jahr" endet das Arbeitsverhältnis jeweils zum Schluss eines Kalendervierteljahres (31.03., 30.06., 30.09. oder 31.12.):
| Beschäftigungszeit | Kündigungsfrist | Wirksam zum |
|---|---|---|
| Probezeit (erste 6 Monate) | 2 Wochen | Monatsschluss |
| bis zu 1 Jahr | 1 Monat | Monatsende |
| mehr als 1 Jahr | 6 Wochen | Quartalsende |
| mindestens 5 Jahre | 3 Monate | Quartalsende |
| mindestens 8 Jahre | 4 Monate | Quartalsende |
| mindestens 10 Jahre | 5 Monate | Quartalsende |
| mindestens 12 Jahre | 6 Monate | Quartalsende |
Quelle: § 34 Abs. 1 TVöD. Die Beschäftigungszeit umfasst die Zeit beim selben Arbeitgeber (§ 34 Abs. 3 TVöD). Angaben ohne Gewähr.
„Zum Quartalsende" – bis wann muss die Kündigung zugehen?
Bei den längeren Fristen endet das Arbeitsverhältnis nur zu einem Quartalsende, und die Frist muss bis zu diesem Stichtag vollständig abgelaufen sein. Ein Beispiel bei 4 Monaten Frist (Beschäftigungszeit mind. 8 Jahre):
- Austritt zum 31.12. → die Kündigung muss spätestens am 31.08. beim Arbeitgeber eingegangen sein (4 Monate vor dem Quartalsende).
- Wird der 31.08. verpasst, ist das nächste mögliche Quartalsende der 31.03. – der Zugang muss dann bis zum 30.11. erfolgen.
Gibt es eine zusätzliche Frist „vor" der Kündigungsfrist?
Nein. Eine allgemeine Regel, nach der die Kündigung „zwei Wochen vorher" eingehen müsste, gibt es außerhalb der Probezeit nicht. Die 2-Wochen-Frist aus § 34 Abs. 1 Satz 1 TVöD betrifft ausschließlich die Probezeit. Danach zählt allein der rechtzeitige Zugang der Kündigung bis zum letzten Tag der Frist.
Damit der Zugang im Streitfall nachweisbar ist:
- Kündigung schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift (§ 623 BGB – keine E-Mail, kein Fax).
- Persönlich übergeben und eine datierte Empfangsbestätigung quittieren lassen – oder per Boten mit Zeugen zustellen.
Kündigungsfrist in der Probezeit
In der Probezeit – in der Regel den ersten sechs Monaten – beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss (§ 34 Abs. 1 Satz 1 TVöD). Danach gilt automatisch die längere, nach Beschäftigungszeit gestaffelte Frist aus der Tabelle oben.
Schneller raus: der Aufhebungsvertrag
Wenn es schnell gehen muss – etwa wegen eines schon unterschriftsreifen neuen Arbeitsvertrags – ist ein Aufhebungsvertrag oft der sauberste Weg. Sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig, lässt sich ein beliebiges Austrittsdatum vereinbaren; die tariflichen Kündigungsfristen spielen dann keine Rolle.
Wichtige Seiten zur TVöD Kündigungsfrist
Mit unserem kostenlosen TVöD Rechner kannst du Entgeltgruppe, Stufe und Beschäftigungsumfang individuell auswählen.
Zum TVöD Rechner