TVöD Bereitschaftsdienst: Vergütung & Bewertung
Bereitschaftsdienst wird im TVöD nicht 1:1 wie normale Arbeitszeit bezahlt, sondern „faktorisiert": Die Zeit zählt nur zu einem bestimmten Prozentsatz als Arbeitszeit. Wie hoch dieser Anteil ist, regelt § 46 BT-K (Krankenhäuser) bzw. § 46 BT-B (Pflege- und Betreuungseinrichtungen).
Was ist Bereitschaftsdienst?
Beim Bereitschaftsdienst hältst du dich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf – meist im Haus – und darfst ruhen, musst aber bei Bedarf sofort die Arbeit aufnehmen. Weil dabei erfahrungsgemäß nur zeitweise tatsächlich gearbeitet wird, zählt die Zeit nicht voll als Arbeitszeit.
Abzugrenzen ist das von der Rufbereitschaft (du bist von zu Hause erreichbar) und von der normalen Nacht-/Schichtarbeit (Vollarbeit, die voll als Arbeitszeit zählt und Zeitzuschläge auslöst).
Bewertung als Arbeitszeit (§ 46 BT-K)
Der Bereitschaftsdienst wird je nach erfahrungsgemäß anfallender Arbeitsleistung einer Stufe zugeordnet und entsprechend als Arbeitszeit gewertet:
| Stufe | Anteil der Arbeitsleistung | Bewertung als Arbeitszeit |
|---|---|---|
| Stufe I | bis 25 % | 60 % |
| Stufe II | über 25 bis 40 % | 75 % |
| Stufe III | über 40 bis 49 % | 90 % |
Quelle: § 46 BT-K TVöD (analog § 46 BT-B). Angaben ohne Gewähr.
Wie wird daraus die Vergütung?
Die so gewertete Zeit wird mit deinem individuellen Stundenentgelt vergütet – oder auf Wunsch bzw. nach Vereinbarung in Freizeit ausgeglichen. Vereinfacht:
Beispiel (illustrativ): 10 Stunden Bereitschaftsdienst in Stufe II (75 %), Stundenentgelt angenommen 25 €:
- Gewertete Arbeitszeit: 10 × 0,75 = 7,5 Stunden
- Vergütung: 7,5 × 25 € = 187,50 € (bzw. 7,5 Stunden Freizeitausgleich)
Nur zur Veranschaulichung. Dein tatsächliches Stundenentgelt hängt von Entgeltgruppe und Stufe ab – bei einer Pflegefachkraft mit langer Berufserfahrung z. B. P7/P8 in einer oberen Stufe.
Und nachts oder an Feiertagen?
Für tatsächlich geleistete Arbeit während des Bereitschaftsdienstes können zusätzlich Zeitzuschläge anfallen (z. B. an Feiertagen). Die reine Bereitschaft – also die Ruhezeit – wird dagegen nicht wie eine normale Nachtschicht bezahlt. Die genaue Handhabung ergibt sich aus dem Tarifvertrag und der Betriebs-/Dienstvereinbarung.
Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft?
Die beiden werden oft verwechselt, aber unterschiedlich vergütet:
- Bereitschaftsdienst (am Arbeitsplatz): wird als Arbeitszeit faktorisiert (siehe oben).
- Rufbereitschaft (von zu Hause erreichbar): dafür gibt es eine Pauschale je Bereitschaft, und die tatsächlich geleisteten Einsätze werden zusätzlich vergütet. Rufbereitschaft wird geringer bewertet als Bereitschaftsdienst.
Deine konkrete Zahl berechnen
Für deinen konkreten Betrag brauchst du drei Angaben:
- dein Stundenentgelt (aus Entgeltgruppe und Stufe),
- die Bewertungsstufe / den Faktor (aus der Betriebs-/Dienstvereinbarung),
- die Zahl der Bereitschaftsstunden – und ob ausgezahlt oder Freizeitausgleich.
Häufige Fragen
Wie wird Bereitschaftsdienst im TVöD vergütet?
Faktorisiert: Die Zeit wird je nach erwarteter Arbeitsleistung nur zu 60 %, 75 % oder 90 % als Arbeitszeit gewertet (§ 46 BT-K) und mit dem Stundenentgelt vergütet oder in Freizeit ausgeglichen.
Wie hoch ist der Bewertungsfaktor?
Stufe I (bis 25 %) = 60 %, Stufe II (über 25–40 %) = 75 %, Stufe III (über 40–49 %) = 90 %. Die Zuordnung legen die Betriebsparteien fest.
Was ist der Unterschied zur Rufbereitschaft?
Bereitschaftsdienst findet am Arbeitsplatz statt und wird als Arbeitszeit faktorisiert. Rufbereitschaft ist von zu Hause; dafür gibt es eine Pauschale plus Vergütung der tatsächlichen Einsätze.
Gibt es nachts Zuschläge?
Für tatsächlich geleistete Arbeit können Zeitzuschläge anfallen; die reine Bereitschaft wird nicht wie eine Nachtschicht bezahlt.
Das Stundenentgelt ist die Basis für die Bereitschaftsdienst-Vergütung. Mit dem Stundenlohn-Rechner ermittelst du es aus Entgeltgruppe und Stufe.
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