TVöD · Bereitschaftsdienst

TVöD Bereitschaftsdienst: Vergütung & Bewertung

Bereitschaftsdienst wird im TVöD nicht 1:1 wie normale Arbeitszeit bezahlt, sondern „faktorisiert": Die Zeit zählt nur zu einem bestimmten Prozentsatz als Arbeitszeit. Wie hoch dieser Anteil ist, regelt § 46 BT-K (Krankenhäuser) bzw. § 46 BT-B (Pflege- und Betreuungseinrichtungen).

Was ist Bereitschaftsdienst?

Beim Bereitschaftsdienst hältst du dich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort auf – meist im Haus – und darfst ruhen, musst aber bei Bedarf sofort die Arbeit aufnehmen. Weil dabei erfahrungsgemäß nur zeitweise tatsächlich gearbeitet wird, zählt die Zeit nicht voll als Arbeitszeit.

Abzugrenzen ist das von der Rufbereitschaft (du bist von zu Hause erreichbar) und von der normalen Nacht-/Schichtarbeit (Vollarbeit, die voll als Arbeitszeit zählt und Zeitzuschläge auslöst).

Bewertung als Arbeitszeit (§ 46 BT-K)

Der Bereitschaftsdienst wird je nach erfahrungsgemäß anfallender Arbeitsleistung einer Stufe zugeordnet und entsprechend als Arbeitszeit gewertet:

StufeAnteil der ArbeitsleistungBewertung als Arbeitszeit
Stufe Ibis 25 %60 %
Stufe IIüber 25 bis 40 %75 %
Stufe IIIüber 40 bis 49 %90 %

Quelle: § 46 BT-K TVöD (analog § 46 BT-B). Angaben ohne Gewähr.

Wichtig: Welche Stufe für deinen Bereitschaftsdienst gilt, legen die Betriebsparteien in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung fest. Zusätzlich kann sich die Anzahl der Bereitschaftsdienste im Monat auf die Bewertung auswirken. Den für dich maßgeblichen Faktor erfährst du dort oder beim Personalrat.

Wie wird daraus die Vergütung?

Die so gewertete Zeit wird mit deinem individuellen Stundenentgelt vergütet – oder auf Wunsch bzw. nach Vereinbarung in Freizeit ausgeglichen. Vereinfacht:

Vergütung ≈ Bereitschaftsstunden × Bewertungsfaktor × Stundenentgelt

Beispiel (illustrativ): 10 Stunden Bereitschaftsdienst in Stufe II (75 %), Stundenentgelt angenommen 25 €:

Nur zur Veranschaulichung. Dein tatsächliches Stundenentgelt hängt von Entgeltgruppe und Stufe ab – bei einer Pflegefachkraft mit langer Berufserfahrung z. B. P7/P8 in einer oberen Stufe.

Und nachts oder an Feiertagen?

Für tatsächlich geleistete Arbeit während des Bereitschaftsdienstes können zusätzlich Zeitzuschläge anfallen (z. B. an Feiertagen). Die reine Bereitschaft – also die Ruhezeit – wird dagegen nicht wie eine normale Nachtschicht bezahlt. Die genaue Handhabung ergibt sich aus dem Tarifvertrag und der Betriebs-/Dienstvereinbarung.

Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft?

Die beiden werden oft verwechselt, aber unterschiedlich vergütet:

Deine konkrete Zahl berechnen

Für deinen konkreten Betrag brauchst du drei Angaben:

Häufige Fragen

Wie wird Bereitschaftsdienst im TVöD vergütet?

Faktorisiert: Die Zeit wird je nach erwarteter Arbeitsleistung nur zu 60 %, 75 % oder 90 % als Arbeitszeit gewertet (§ 46 BT-K) und mit dem Stundenentgelt vergütet oder in Freizeit ausgeglichen.

Wie hoch ist der Bewertungsfaktor?

Stufe I (bis 25 %) = 60 %, Stufe II (über 25–40 %) = 75 %, Stufe III (über 40–49 %) = 90 %. Die Zuordnung legen die Betriebsparteien fest.

Was ist der Unterschied zur Rufbereitschaft?

Bereitschaftsdienst findet am Arbeitsplatz statt und wird als Arbeitszeit faktorisiert. Rufbereitschaft ist von zu Hause; dafür gibt es eine Pauschale plus Vergütung der tatsächlichen Einsätze.

Gibt es nachts Zuschläge?

Für tatsächlich geleistete Arbeit können Zeitzuschläge anfallen; die reine Bereitschaft wird nicht wie eine Nachtschicht bezahlt.

Hinweis: Diese Seite bietet eine verständliche Orientierung zu § 46 BT-K/BT-B TVöD und ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkrete Bewertung ist tarif- und hausabhängig (Betriebs-/Dienstvereinbarung). Bei privaten oder kirchlichen Trägern (z. B. AVR) gelten eigene Regelungen. Im Zweifel helfen Personalrat oder ver.di.
Stundenentgelt berechnen

Das Stundenentgelt ist die Basis für die Bereitschaftsdienst-Vergütung. Mit dem Stundenlohn-Rechner ermittelst du es aus Entgeltgruppe und Stufe.

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