Wie hoch sind die Zeitzuschläge im TVöD?
Für Arbeit zu besonderen Zeiten zahlt der TVöD nach §8 einen Zeitzuschlag je Stunde – als Prozentsatz des Stundenentgelts:
- Nachtarbeit (21–6 Uhr): 20 %
- Sonntagsarbeit: 25 %
- Feiertagsarbeit: 135 % (ohne Freizeitausgleich) bzw. 35 % (mit)
- Samstagsarbeit 13–21 Uhr (außerhalb Schicht): 20 %
- Überstunden: 30 % (E1–E9) bzw. 15 % (E10–E15)
Das Stundenentgelt ergibt sich aus dem Monatsentgelt geteilt durch die durchschnittlichen Monatsstunden (Wochenstunden × 4,348). Den reinen Stundenlohn berechnest du auch im Stundenlohn-Rechner.
Wechselschicht- und Schichtzulage
Neben den Zeitzuschlägen gibt es feste Monatszulagen für Wechselschicht- und Schichtarbeit sowie Regelungen zu Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Details findest du unter Schichtzulage und Schichtdienst.
Häufige Fragen
Wie berechne ich den Nachtzuschlag?
Nachtzuschlag = Stundenentgelt × 20 % × Nachtstunden. Der Rechner macht das automatisch für deine Entgeltgruppe.
Wie viel ist der Feiertagszuschlag?
135 % ohne Freizeitausgleich, 35 % mit Freizeitausgleich – jeweils je Stunde.
Bekomme ich mehrere Zuschläge gleichzeitig?
Treffen mehrere Zeitzuschläge zusammen, wird in der Regel nur der höchste gezahlt.