Wie wird das Weihnachtsgeld im TVöD berechnet?
Die Jahressonderzahlung („Weihnachtsgeld“) ist ein prozentualer Anteil deines Monatsentgelts. Grundlage ist das durchschnittliche Monatsentgelt der Monate Juli, August und September. Der Prozentsatz (Bemessungssatz) hängt im TVöD VKA von der Entgeltgruppe ab:
- E1–E8: 84,51 %
- E9a–E12: 70,28 %
- E13–E15: 51,78 %
Beispiel: In E9b Stufe 3 (5.044,27 € brutto) ergibt sich bei 70,28 % eine Jahressonderzahlung von rund 3.545 € brutto. Ausgezahlt wird sie mit dem Novembergehalt.
Weihnachtsgeld bei Teilzeit
Bei Teilzeit wird die Jahressonderzahlung aus deinem anteiligen Monatsentgelt berechnet und ist damit automatisch anteilig geringer. Gib dazu einfach dein tatsächliches (Teilzeit-)Monatsgehalt ein oder nutze den Teilzeit-Rechner.
Ist das Weihnachtsgeld brutto oder netto?
Der Rechner zeigt das Brutto-Weihnachtsgeld. Da es sich um eine Einmalzahlung handelt, fallen darauf Steuern und Sozialabgaben an – das Netto liegt darunter. Wie sich die Jahressonderzahlung auf dein Jahresnetto auswirkt, siehst du im vollständigen TVöD Rechner.
Häufige Fragen
Wann kommt das Weihnachtsgeld?
In der Regel mit dem Novembergehalt. Anspruch besteht, wenn am 1. Dezember ein Arbeitsverhältnis besteht.
Wie hoch ist mein Bemessungssatz?
Im TVöD VKA: 84,51 % (E1–E8), 70,28 % (E9a–E12) oder 51,78 % (E13–E15). Wähle deine Entgeltgruppe – der Satz wird automatisch gesetzt.
Bekomme ich anteilig weniger, wenn ich unterjährig angefangen habe?
Ja. Für jeden Kalendermonat ohne Entgeltanspruch verringert sich die Jahressonderzahlung um ein Zwölftel.