Warum gibt es keine exakte Umrechnung?
Beamtinnen und Beamte werden nach dem Besoldungsrecht bezahlt (Besoldungsgruppen A, B, W, R), Tarifbeschäftigte nach dem TVöD (Entgeltgruppen E1–E15). Das sind zwei unterschiedliche Systeme mit eigenen Tabellen, Stufen und Regeln. Eine Zuordnung ist deshalb immer nur eine grobe Orientierung, meist entlang der Laufbahngruppen:
- Einfacher Dienst: etwa A2–A5 ↔ E1–E4
- Mittlerer Dienst: etwa A6–A9 ↔ E5–E9a
- Gehobener Dienst: etwa A9–A13 ↔ E9b–E12
- Höherer Dienst: etwa A13–A16 ↔ E13–E15
Beamte oder Angestellte – wer hat mehr netto?
Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung. Bei ähnlichem Bruttobetrag bleibt ihnen daher häufig mehr netto. Dafür ist die Absicherung anders geregelt: Pension statt gesetzlicher Rente, Beihilfe plus private Krankenversicherung statt gesetzlicher Krankenkasse. Ein reiner Brutto-Vergleich greift also zu kurz.
Für das TVöD-Netto deiner Entgeltgruppe nutze den TVöD Rechner.
Häufige Fragen
Welche Entgeltgruppe entspricht A11?
A11 (gehobener Dienst) entspricht grob E10–E11. Eine offizielle Zuordnung gibt es nicht.
Was entspricht A9 im TVöD?
A9 liegt an der Grenze zwischen mittlerem und gehobenem Dienst und entspricht grob E9a–E9b.
Was entspricht A13?
A13 gibt es sowohl im gehobenen als auch im höheren Dienst; im Tarifbereich entspricht das grob E12–E13.